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Wir investieren kontinuierlich in digitale und zeitgemäße Ausstattung.

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Wir gestalten ein differenziertes und zukunftsfähiges Unterrichtsangebot.

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Wir erziehen zu selbstständigen, verantwortungsbewussten und teamfähigen Persönlichkeiten.

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Wir pflegen eine vielfältige und lebendige Schulkultur.

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Wir arbeiten respektvoll und motiviert im Team an unseren gemeinsamen Zielen.

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Wir kooperieren eng mit lokalen und überregionalen Partnern.

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Wir präsentieren uns profilbildend in der Öffentlichkeit.

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Wir setzen engagiert innovative Ideen, Prozesse und Projekte zur Weiterentwicklung unserer Schule um.

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Wir bereiten gezielt und individuell auf die beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen des Lebens vor.

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Wir qualifizieren das Kollegium im Umgang mit digitalen Medien.

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Wir qualifizieren unsere Schülerinnen in den digitalen Schlüsselkompetenzen

Kaufmännische Berufsschulen

In die kaufmännische Berufsschule werden Schüler/-innen aufgenommen, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und eine anerkannte Ausbildung als Industriekaufmann/-frau oder als Verkäufer/-in bzw. Kaufmann/-frau im Einzelhandel mit gültigem Ausbildungsvertrag absolvieren. Grundsätzlich ist – wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen – keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben.

Mit dem Besuch der kaufmännischen Berufsschule erfüllen die Auszubildenden ihre Berufsschulpflicht. Wird die Ausbildung vor der Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen, so ist der/die Auszubildende bis zum Ende der Berufsausbildung berufsschulpflichtig. Ist dies nicht der Fall, so wird im Ausbildungsvertrag der Berufsschulbesuch geregelt.

Industriekaufleute absolvieren im Regelfall eine dreijährige Ausbildung. Sie erlangen einen Berufsschulabschluss durch das Berufsschulabschlusszeugnis und einen Berufsabschluss durch die IHK-Prüfung. Grundlage der Beschulung in der Berufsschule ist das Ausbildungsverhältnis. Die Ausbildungszeit kann bei entsprechend guten bis sehr guten Leistungen in Schule und Betrieb um ein halbes Jahr verkürzt werden.

Industriekaufleute sind befähigt, eigenverantwortlich betriebliche Leistungsprozesse zu planen, zu steuern und zu kontrollieren. Leitbild ist der kundenorientierte Sachbearbeiter, der team-, prozess- und projektorientiert unter Verwendung aktueller Informations-, Kommunikations- und Medientechniken an der Erstellung kundengerechter Problemlösungen arbeitet. Daher werden während der gesamten Ausbildung in Verbindung mit den Fachqualifikationen auch arbeitsfeldübergreifende Qualifikationen, wie beispielsweise Kommunikations- und Teamfähigkeit, vermittelt. Das Tätigkeitsfeld der Industriekaufleute erstreckt sich vom Einkauf, über das Lager, die Produktion und das Personalwesen bis hin zum Verkauf und die Finanzbuchhaltung bzw. das Controlling.

Der/die Industriekaufmann/-frau absolviert im Frühjahr des zweiten Ausbildungsjahres eine schriftliche IHK-Zwischenprüfung und am Ende des dritten Ausbildungsjahres eine schriftliche IHK-Abschlussprüfung in den Prüfungsbereichen „Geschäftsprozesse“, „Kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ und „Wirtschafts- und Sozialprozesse“. Die Ausbildung findet ihren Abschluss mit der mündlichen Abschlussprüfung der Industrie- und Handelskammer.

Im Anschluss an ihre Ausbildung starten Industriekaufleute ihre berufliche Laufbahn als Sachbearbeiter/-in in einer bestimmten Abteilung, wie z. B. im Einkauf. Der Beruf eröffnet aber auch Möglichkeiten, sich entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten und den eigenen Interessen und Fähigkeiten weiterzuqualifizieren. Durch die Teilnahme an Lehrgängen und Aufbaukursen ist es z. B. möglich, Abteilungsleiter/-in zu werden. Weitere fachliche Zusatzabschlüsse in diesem Zusammenhang sind der/die Staatlich geprüfte Betriebswirt/-in oder der IHK-Fachwirt. Im Rahmen dieser Zusatzqualifizierung erfolgt eine Spezialisierung in einem bestimmten Unternehmensbereich.

Die Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung vermittelt Auszubildenden im Rahmen des schulischen Teils der Berufsausbildung die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um erfolgreich den Berufsabschluss zu erlangen.

Der Unterricht wird in Teilzeitform an zwei Tagen pro Woche (je sechs Unterrichtsstunden) erteilt. Somit werden insgesamt 12 Stunden Unterricht pro Woche erteilt.

Der Berufsschulunterricht erfolgt auf Grundlage folgender Lernfelder:

Unterstufe (1. Ausbildungsjahr)
LF 1: In Ausbildung und Beruf orientieren
LF 2: Marktorientierte Geschäftsprozesse eines Industriebetriebes erfassen
LF 3: Werteströme erfassen und dokumentieren
LF 4: Wertschöpfungsprozesse analysieren und beurteilen
LF 5: Leistungserstellungsprozesse planen, steuern und kontrollieren

MITTELSTUFE (2. Ausbildungsjahr)
LF 6: Beschaffungsprozesse planen, steuern und kontrollieren
LF 7: Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
LF 8: Jahresabschluss analysieren und bewerten
LF 9: Das Unternehmen im gesamt- und weltwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen

OBERSTUFE (3. Ausbildungsjahr)
LF 10: Absatzprozesse planen, steuern und kontrollieren
LF 11: Investitions- und Finanzierungsprozesse planen
LF 12: Unternehmensstrategien, -projekte umsetzen

Auf Grundlage der Lernfelder werden folgende Fächer unterrichtet:

Berufsbezogener Bereich:
Geschäftsprozesse
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Wirtschafts- und Sozialprozesse
Datenverarbeitung
Englisch

Berufsübergreifender Bereich:
Religionslehre
Deutsch/Kommunikation
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich:
Kurse zur Stützung, Vertiefung und Erweiterung, wie z. B. Mathematik/Kaufmännisches Rechnen, Wirtschaftsinformatik, und Informationswirtschaft

Schüler/-innen, die mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern oder mangelhafte Leistungen in nicht mehr als einem Fach erreicht haben, haben den Bildungsgang der Berufsschule erfolgreich abgeschlossen und erhalten ein Abschlusszeugnis. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Unterrichtsfächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss erteilt. Mit dem Erlangen dieses Abschlusses ist die Berufsschulpflicht erfüllt.

Schüler/-innen ohne Schulabschluss oder mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erhalten mit dem Berufsschulabschluss einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss.

Mit dem Berufsschulabschluss erwerben Schüler/-innen den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreicht und die Berufsabschlussprüfung bestanden haben. Zusätzlich sind die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse (80 Unterrichtsstunden mit B1-Niveau und mindestens ausreichende Leistungen in diesem Bereich) nachzuweisen.

Schüler/-innen, die neben den vorgenannten Bedingungen eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 erreicht haben, erwerben darüber hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Verkäufer/-innen absolvieren im Regelfall eine zweijährige Ausbildung. Die Ausbildung der Einzelhandelskaufleute erstreckt sich über insgesamt drei Jahre. Beide Ausbildungsberufe werden in den ersten zwei Jahren zusammen unterrichtet. Sie erlangen jeweils einen Berufsschulabschluss durch das Berufsschulabschlusszeugnis und einen Berufsabschluss durch die IHK-Prüfung. Grundlage der Beschulung in der Berufsschule ist das Ausbildungsverhältnis. Die Ausbildungszeit kann bei entsprechend guten bis sehr guten Leistungen in Schule und Betrieb um ein halbes Jahr verkürzt werden. Bei entsprechender Befähigung und einer Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses um ein Jahr kann auch vom Verkäufer/von der Verkäuferin der Berufsabschluss zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel erworben werden.

Im Betrieb beraten Verkäufer/-innen und Einzelhandelskaufleute Kunden und verkaufen verschiedenste Waren und Dienstleistungen. Sie wirken bei Maßnahmen der Verkaufsförderung mit, kontrollieren und pflegen Warenbestände, kassieren und rechnen die Kasse ab. Außerdem übernehmen sie weitere betriebswirtschaftliche Aufgaben im Einkauf, im Personalwesen und im Rechnungswesen. Typische Ausbildungsbetriebe sind z. B. der Lebensmitteleinzelhandel, Modegeschäfte, große Tankstellen mit einem gemischten Warenangebot oder auch der Gemüsehandel.

Der/die Verkäufer/-in absolviert im Herbst des zweiten Ausbildungsjahres eine schriftliche IHK-Zwischenprüfung und am Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine schriftliche IHK-Abschlussprüfung in den Prüfungsbereichen „Verkauf und Werbemaßnahmen“, „Warenwirtschaft und Kalkulation“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“. Die Ausbildung findet ihren Abschluss mit der mündlichen Abschlussprüfung der Industrie- und Handelskammer.

Der/die Kaufmann/-frau im Einzelhandel absolviert am Ende des zweiten Ausbildungsjahres den ersten Teil der schriftlichen IHK-Abschlussprüfung in den Prüfungsbereichen „Verkauf und Werbemaßnahmen“, „Warenwirtschaft und Kalkulation“ und „Wirtschafts- und Sozialkunde“. Hinzugerechnet wird der zweite Teil der IHK-Abschlussprüfung mit dem Prüfungsteil „Geschäftsprozesse“ am Ende des dritten Ausbildungsjahres. Auch hier endet die Ausbildung mit der mündlichen IHK-Prüfung.

Im Anschluss an ihre Ausbildung starten Verkäufer/-innen und Einzelhandelskaufleute im Verkauf. Der Beruf eröffnet aber auch Möglichkeiten, mehr in der kaufmännischen Verwaltung in den verschiedensten Bereichen des Einzelhandelsunternehmens tätig zu werden. Durch die Teilnahme an Lehrgängen und Aufbaukursen ist es möglich, als Substitut/-in, Abteilungsleiter/-in und Filialleiter/-in zu arbeiten. Weitere fachliche Zusatzabschlüsse in diesem Zusammenhang sind der/die Staatlich geprüfte Betriebswirt/-in, der/die Handelsassistent/-in oder der/die Handelsfachwirt/-in. Auch der Weg in die eigene Selbstständigkeit ist möglich.

Die Fachklasse des dualen Systems der Berufsausbildung vermittelt Auszubildenden im Rahmen des schulischen Teils der Berufsausbildung die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um erfolgreich den Berufsabschluss zu erlangen.

Der Unterricht wird in Teilzeitform an zwei Tagen pro Woche (je sechs Unterrichtsstunden) erteilt. Somit werden insgesamt 12 Stunden Unterricht pro Woche erteilt.

Der Berufsschulunterricht erfolgt auf Grundlage folgender Lernfelder:

Unterstufe (1. Ausbildungsjahr) - Verkäufer/-innen und Kaufleute im Einzelhandel
LF 1: Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren
LF 2: Verkaufsgespräche kundenorientiert führen
LF 3: Kunden im Servicebereich Kasse betreuen
LF 4: Waren präsentieren
LF 5: Werben und den Verkauf fördern

MITTELSTUFE (2. Ausbildungsjahr) - Verkäufer/-innen und Kaufleute im Einzelhandel
LF 6: Waren beschaffen
LF 7: Waren annehmen, lagern und pflegen
LF 8: Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren
LF 9: Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen
LF 10: Besondere Verkaufssituationen bewältigen

OBERSTUFE (3. Ausbildungsjahr) - Kaufleute im Einzelhandel
LF 11: Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern
LF 12: Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden
LF 13: Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen
LF 14: Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln

Auf Grundlage der Lernfelder werden folgende Fächer unterrichtet:

Berufsbezogener Bereich:
Kundenkommunikation und -service
Warenbezogene Prozesse
Wirtschafts- und Sozialprozesse
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Englisch

Berufsübergreifender Bereich:
Religionslehre
Deutsch/Kommunikation
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich:
Kurse zur Stützung, Vertiefung und Erweiterung, wie z. B. Warenwirtschaftssysteme, Datenverarbeitung und Informationswirtschaft

Schüler/-innen, die mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern oder mangelhafte Leistungen in nicht mehr als einem Fach erreicht haben, haben den Bildungsgang der Berufsschule erfolgreich abgeschlossen und erhalten ein Abschlusszeugnis. Die Noten der Fächer der letzten beiden Schulhalbjahre sowie die letzte Zeugnisnote vorher abgeschlossener Unterrichtsfächer werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Der Berufsschulabschluss wird unabhängig vom Berufsabschluss erteilt. Mit dem Erlangen dieses Abschlusses ist die Berufsschulpflicht erfüllt.

Schüler/-innen ohne Schulabschluss oder mit dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erhalten mit dem Berufsschulabschluss einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss.

Mit dem Berufsschulabschluss erwerben Schüler/-innen den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife), wenn sie eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 3,0 erreicht und die Berufsabschlussprüfung bestanden haben. Zusätzlich sind die für den mittleren Schulabschluss notwendigen Englischkenntnisse (80 Unterrichtsstunden mit B1-Niveau und mindestens ausreichende Leistungen in diesem Bereich) nachzuweisen.

Schüler/-innen, die neben den vorgenannten Bedingungen eine Berufsschulabschlussnote von mindestens 2,5 erreicht haben, erwerben darüber hinaus die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Wenn Sie weitere Auskünfte zu unserem Bildungsgangangebot benötigen, empfehlen wir Ihnen den Tag der offenen Türe oder ein persönliches Gespräch mit unseren Kollegen.

Johann-Conrad-Schlaun-Berufskolleg
Stiepenweg 15
34414 Warburg
Telefon 05641 / 7625-0
Telefax 05641 / 7625-76
Internet: www.jcsbk.de
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Bildungsgangleitung: StD`n Christiane Ellermann

Die Anmeldung in der Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb oder den/die Schüler/-in durch persönliche Abgabe der Unterlagen im Schulsekretariat, entsprechende Anmeldung per Brief oder E-Mail. Der Ausbildungsvertrag ist im Original oder als Kopie spätestens zur Einschulung am ersten Berufsschultag mitzubringen. Zu den weiteren Einschulungsunterlagen gehören die Geburtsurkunde (Fotokopie aus dem Stammbuch), der Lebenslauf und die beglaubigte Kopie des letzten Abschluss- oder Abgangszeugnisses.

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